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Seminar Typ | 60 Minuten online |
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Das Insolvenzrecht erlegt den Organen (insbes. Geschäftsführern und Vorständen) in der Krise des Unternehmens besondere Pflichten auf. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, GmbH & CO. KG u.a.) muss die Geschäftsleitung unverzüglich Insolvenzantrag stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht oder zu spät gestellt, die Insolvenz also “verschleppt”, droht den Organen der Gesellschaft nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch persönliche Haftung. Diese kann aufgrund der gesetzlichen Regelungen schnell zur Existenzbedrohung werden.
Das deutsche Insolvenzrecht ist durch die “Covid-19-Gesetze” in den letzten Monaten in mehrfacher Hinsicht modifiziert worden. Entgegen der landläufigen Meinung, sind die Haftungsrisiken für Geschäftsleiter und Organe hierdurch jedoch keineswegs “erledigt”.
Das Seminar erläutert die rechtlichen Verpflichtungen in Zeiten von Corona und soll insbes. Geschäftsführern und Vorständen helfen, die Situation richtig einzuschätzen und Kardinalfehler zu vermeiden.
Inhalte:
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Geschäfts- und Betriebsleiter, Unternehmer
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