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Seminar Typ | 60 Minuten online |
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Seit Oktober 2017 muss im Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigte für in Deutschland ansässige juristische Personen und in das Handelsregister eingetragene Personengesellschaften veröffentlicht werden.
Das Seminar gibt einen Überblick darüber, wer beim Transparenzregister zu melden ist, welche Ausnahmen von der Meldepflicht bestehen und welche Sanktionen bei einer nicht erfolgten Meldung drohen können.
Zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie das Transparenzregister in Deutschland eingeführt. Das Register sieht eine Meldepflicht dahingehend vor, dass der jeweilige wirtschaftliche Berechtigte einer Kapital- oder eingetragenen Personengesellschaft dem Transparenzregister gemeldet wird. Dies soll die hinter einer Gesellschaft stehenden Personen erkenntlich machen.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Fragen:
– Wer muss dem Register gemeldet werden?
– Welche Ausnahmen gibt es von der Meldepflicht?
– Welche Sanktionen drohen bei einer nicht erfolgten Meldung?
– Wer kann alles in das Transparenzregister Einsicht nehmen?
Ziele:
Sie erhalten einen Überblick über bestehende Meldepflichten und die Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung.
Zielgruppe:
Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Rechtsanwälte, Steuerberater
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