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Seminar Typ | 60 Minuten online |
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In der Krise der Kapitalgesellschaft droht Geschäftsführern und Vorständen empfindliche Haftung, wenn diese ihre insolvenzspezifischen Pflichten verletzen. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt Wege zur Haftungsvermeidung und -begrenzung auf.
Tritt bei einer Kapitalgesellschaft Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, sind die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand) verpflichtet, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht bzw. zu spät gestellt, die Insolvenz also “verschleppt”, droht dem Geschäftsleiter nicht nur ein Strafverfahren, er haftet den Gläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter auch unbegrenzt privat. Per Gesetz muss der Geschäftsführer / Vorstand sämtliche Zahlungen ersetzen, die er nach Eintritt der Insolvenzreife noch aus dem Gesellschaftsvermögen leistet. Somit führt auch eine relativ kurze Insolvenzverschleppung schnell zu einer existenzbedrohenden Haftung. Im Haftungsprozess kommen dem Insolvenzverwalter zudem diverse Beweiserleichterungen zugute.
Zentrale Fragen, die im Seminar behandelt werden, sind:
Zielgruppe:
Grund genug, dass Geschäftsführer und Vorstände sich mit der Thematik auseinandersetzen, um im Fall der Fälle richtig reagieren zu können.
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