Arbeitsstrafrecht und Compliance sind Chefsache!
Fremdpersonaleinsatz, Scheinselbstständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Ausländerbeschäftigung - nur einige wenige Bereiche im Arbeitsstrafrecht, die Haftungspotential für Arbeitgeber bergen.
Der Vortrag erläutert bestehende gesetzliche Pflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Leitungspersonen und gibt Tipps und Handlungsempfehlungen zur Haftungsvermeidung.
Produktbeschreibung
Schwerpunkte:
- Jeder Arbeitgeber und Dienstherr hat gegenüber seinen Angestellten eine Vielzahl von Pflichten, die sich sowohl aus den Kernvorschriften des Strafgesetzbuchs, aber insbesondere auch aus der Vielzahl von Einzelgesetzen außerhalb des Strafgesetzbuches ergeben. Diesen Pflichten kann sich der verantwortliche Arbeitgeber auch nicht durch eine abschließende Delegation entziehen.
- Gibt es erste Anzeichen für eine Missachtung von Arbeitgeberpflichten, so werden – immer häufiger – strafrechtliche Ermittlungen und Bußgeldverfahren eingeleitet. Firmenverantwortliche müssen daher genau bedenken, welche Mindeststandards zu wahren sind. So werden bspw. unterbliebene Zahlungen der Arbeitnehmerbeiträge, unterlassene Anmeldungen von Scheinselbstständigen und Verstöße bei Ausländerbeschäftigung, geringfügiger Beschäftigung und Mindestlohn ebenso wie Verstöße gegen die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz regelmäßig zum Gegenstand von Ermittlungsverfahren.
Themenbereich
Recht und Compliance
Sprache
Deutsch
Lernziele
- Risiken identifizieren.
- Haftung vermeiden.
- Nachhaltig und rechtssicher agieren.
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer, Prokuristen und leitende Angestellte, die einen Überblick über Haftungsrisiken und Instrumente zur Haftungsvermeidung bekommen möchten. Willkommen sind auch Rechtsanwälte und Steuerberater, die sich für die Compliance Beratung im Mittelstand interessieren.
Voraussetzungen
Headset, Computer/Laptop (Kamerafunktion für Fragen erwünscht)
Keywords
Strafrecht, Arbeitnehmerüberlassung, Ausländerbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Mindestlohn, Scheinstelbstständigkeit